Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sicherheitsbestimmungen für die Hüpfburgen

Die Mitgebühr + Kaution wird immer bei Abholung/Anlieferung fällig. 

Es erfolgt nach § 19 UstG keine Erhebung der MwSt.

Die Kaution wird am Tag der Rückgabe bzw. Abholung wieder erstattet. Sollten die Mietbedingungen nicht eingehalten werden, kann die Kaution in Teilen oder in voller Höhe einbehalten werden.

 

einer nassen Hüpfburg 70,- Euro

falsch gepackte Hüpfburg 40,- Euro

stark verschmutze Hüpfburg 50,- Euro

 

Nutzungsdauer und Rückgabe

Eigennutzung oder Rückgabe nach dem vereinbarten Mietzeitraum ist, falls nicht anders vereinbart, untersagt und zieht weitere Mietgebühren (die jeweilige Tagesmiete, Clown 25,00 Euro, Giraffe 40,00 Euro) mit sich. Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt.

 

Mietnutzung

Die Benutzung aller Mitgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter übernimmt die Mietgegenstände in sauberen, trockenen und funktionstüchtigen Zustand. Die Nutzung darf erst nach Einweisung und bei Einhalten der Benutzungsvorschriften durchgeführt werden.

 

Haftung

Sollten Mängel beim Aufbauen festgestellt werden, sind diese dem Vermieter sofort zu melden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden. Die Benutzung der Hüpfburgen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die bei der Nutzung bzw. Mietdauer auftreten, haftet der Mieter. Fehlende Teile bei der Rückgabe sind umgehend vom Mieter zu ersetzen. 

Beschädigungen können pro Mietgegenstand Reparaturgebühren von bis zu 100 Euro und bei Verlust oder vollständiger Zerstörung der Wiederbeschaffungswert eingefordert werden.

Bestehende Gesetze oder Ortsvorschriften müssen vom Mieter selbstständig eingehalten werden. Ist die Hüpfburg defekt und es besteht keine Möglichkeit aus dem eigenen Lagerbestand Ersatz zu schaffen, wird der volle Mietpreis erstattet und es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.

Sicherheitsbestimmungen

Sorgfaltspflicht

Die Nutzung darf nur unter Aufsicht erfolgen. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufsichtsperson darauf achten muss, dass kein Kind übersprungen wird und bei nicht einhalten der Regeln oder auftretender Gefährdungen sofort eingegriffen werden muss. 

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Sach- oder Personen Schäden. Bei starkem Wind oder Regen ist die Aufstellung untersagt.

 

Wichtige Hinweise zur Aufstellung

Die Burg muss in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen aufgestellt werden / darf nicht auf Sand gestellt werden. Es muss immer die mitgelieferte Unterlage benutzt werden, damit die Burgunterseite nicht beschädigt wird. Damit es nicht zu Verrutschungen der Burg kommt müssen die mitgelieferten Heringe im Boden verankert werden. Beim Aufstellen im Freien ist darauf zu achten das der Untergrund frei von Steinen, Kienäpfel und Tannenzapfen ist. Das Gebläse muss immer im 90 Grad Winkel zur Hüpfburg aufgestellt werden, damit der Luftstrom optimal ist, die Burg nicht zu sehr nachgibt oder das Gebläse heiß läuft. Das Gebläse niemals feucht werden lassen.

 

Nutzungsbedingungen

Auf der Hüpfburg dürfen keine Schuhe getragen werden. Keine spitzen Gegenstände, Getränke oder Nahrungsmittel mit auf die Hüpfburg nehmen. Die Sicherheitsnetzte an den Seiten, sind keine Sprungwände und dienen nur als Optische Begrenzung und Fallschutz. Gebläse nur von Erwachsenen zu bedienen und es darf nichts in Gebläse kommen. Die Hüpfburgen sollten auf keinen Fall nass oder feucht werden. Falls dies doch geschieht, müssen die Hüpfburgen im aufgeblasenen Zustand trocknen, bevor sie wieder benutzt oder wieder zum Vermieter zurückgebracht werden.PVC-Hüpfburgen dürfen nur von Personen bis maximal 90 kg genutzt werden! Das Nutzen aller Hüpfburgen ist nur für Kinder bis einschließlich 12 Jahren gestattet und zugelassen!

© 2024 Marius König. Alle Rechte vorbehalten.

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